Ein neues Verkehrskonzept der Gemeinde Kerken sorgt für ab Ende August 2015 für eine erhöhte Verkehrssicherheit in den Ortszentren in Aldekerk und Nieukerk. Die Ausweisung von 20er- und 30er-Zonen erstreckt sich jedoch nicht nur auf die Kernbereiche der beiden Hauptorte, sondern schließt auch die ortsnah gelegenen Wohngebiete mit ein. Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung bringen die neuen verkehrsberuhigten Zonen auch eine Änderung der Vorfahrtsregelungen mit sich.
Verkehrskonzept beauftragt
Der Rat der Gemeinde Kerken hatte sich Ende 2012 mehrheitlich für die Überprüfung der Verkehrssituationen im Gemeindegebiet, vor allen in den beiden am stärksten bewohnten und befahrenen Hauptorten Aldekerk und Nieukerk ausgesprochen und in diesem Zusammenhang die Verwaltung beauftragt, Schritte zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes in die Wege zu leiten.
Ziel dieser Untersuchung war die Aufstellung eines Verkehrskonzepts für die beiden dichtbesiedelten und verkehrsträchtigen Ortschaften Aldekerk und Nieukerk. Neben der Erhaltung der Verkehrssicherheit hat das Verkehrskonzept die Aufgabe, die vorhandene Verkehrssituation zu verbessern. Das Verkehrskonzept soll alle Nutzergruppen und Straßenfunktionen berücksichtigen.
Verkehrssicherheit und Aufenthaltsfunktion verbessert
Bei einer Ortsbegehung wurde deutlich, dass die beiden Gemeindeteile von der Struktur und der Nutzung vergleichbar sind. In beiden Ortsteilen überwiegt die Wohnnutzung, in den Außenbereichen sind an der Umgehungstraße Einzelhandelsbetriebe angesiedelt.
Im Ortszentrum liegt jeweils Mischnutzung vor, die sich aus Gastronomie, Einzelhandel,sozialen Einrichtungen und Wohnnutzung zusammensetzt. Der Unterschied zwischen den beiden Ortsteilen liegt in der Verkehrsregelung in den Ortskernen.
Während in Aldekerk eine Tempo-20-Zone angeordnet ist, befindet sich in Nieukerk ein verkehrsberuhigter Bereich.
Aufgrund der ähnlichen Struktur empfiehlt es sich, das Verkehrskonzept in beiden Ortschaften gleich aufzubauen. Demnach wurde zunächst für beide Ortschaften zunächst ein Vorfahrtstraßennetz erstellt, das sich aus den klassifizierten Straßen und weiteren Straßen zusammensetzt, so dass das Ortszentrum aus allen Richtungen erreichbar ist.
Darauf aufbauend wurde für die Verkehrsregelung im Ortskern eine zusammenhängende Tempo-20-Zone erarbeitet. Im Anschluss daran wurden die vorhandenen verkehrsberuhigten Bereiche untersucht und ggf. erweitert.
Auf den restlichen Straßen in den Ortschaften wurde eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Damit ist durch das Verkehrskonzept zum einen die Erreichbarkeit des Ortskerns durch die Vorfahrtstraßen gesichert. Mit der Anordnung der Tempo-20-Zone im Ortzentrum werden die Verkehrssicherheit und die Aufenthaltsfunktion verbessert. Des Weiteren werden durch die verkehrsberuhigten Bereiche und die Tempo-30-Zonen die Wohngebiete vor Durchgangsverkehr geschützt.
Am Schwanenmarkt und Webermarkt in Nieukerk löst eine 20er-Zone den bisherigen "Verkehrsberuhigten Bereich" ab.
Geänderte Vorfahrt zwingend
Die Umsetzung dieses Konzepts mit dem Aufstellen der neuen Beschilderung erfolgt ab dem 24. August 2015 zunächst in der Ortschaft Nieukerk, ab dem Spätherbst dann auch in der Ortschaft Aldekerk.
Mit der Errichtung bzw. Erweiterung der 20er- und 30er-Zonen ist nach §45 StVO gleichzeitig eine in diesen Bereichen geänderte Vorfahrtsregelung verbunden. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Abs. 1 Satz 1 („rechts vor links") gelten. Auf die jeweils geänderten Vorfahrtssituationen wird durch entsprechende Hinweisschilder ("Achtung - Geänderte Vorfahrt!") hingewiesen.
Übersicht aller 20er- und 30er-Zonen im Ortszentrum von Nieukerk (blau=Tempo-20-Zone, hell- oder dunkelgelb=Tempo-30-Zone, hellgrün=Verkehrsberuhigter Bereich)